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Mietstreitigkeiten: So viele Fälle landen jedes Jahr vor Gericht


Schönheitsreparaturen, Schimmel oder Nebenkosten: Anlässe zum Streit zwischen Mieter und Vermieter gibt es viele. Doch immer seltener werden die Mietstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen.

  1. Mietstreitigkeiten sinken seit 1996
  2. Darüber streiten sich Mieter und Vermieter
  3. Immer mehr Eigenbedarfskündigungen

Wenn das mal keine gute Nachricht ist: Mieter und Vermieter streiten sich immer seltener vor Gericht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2019 gesunken: Auf 213.518 Verfahren vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund fünf Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung.

Mietstreitigkeiten sinken seit 1996

Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern scheint sowieso immer besser zu werden. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt nämlich seit 1996 kontinuierlich. Damals gab es pro Jahr noch 351.511 Gerichtsverfahren. Inzwischen sind es fast 40 Prozent weniger.

Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht. Allerdings hat der Deutsche Mieterbund (DMB) Zahlen zu den Streitthemen veröffentlicht. Grundlage für seine Statistik sind wiederum Zahlen der "DMB Rechtschutzversicherung".

Darüber streiten sich Mieter und Vermieter

Wie in den Vorjahren sind demnach "Vertragsverletzungen" mit knapp 30 Prozent der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.

Streit über die Betriebskosten (17,4 Prozent) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand. Rechtsstreitigkeiten um das Thema Schönheitsreparaturen machen nur noch 0,6 Prozent der gerichtlichen Verfahren aus. Allerdings beinhalten die Verfahren rund um das Thema Mietkaution (16,9 Prozent) in vielen Fällen auch die Frage, ob Mieter Schönheitsreparaturen durchführen mussten oder nicht.

Immer mehr Eigenbedarfskündigungen

Eigenbedarfskündigungen sind mit 7,6 Prozent Streitgegenstand Nr. 5. Die Tendenz ist laut DMB schon seit einigen Jahren steigend. Kein Wunder: Der häufigste Vermieterkündigungsgrund ist inzwischen der Eigenbedarf.

Quellen: Beratungs- und Prozessstatistik 2020 des DMB

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