Baukindergeld: Neue Förderung verabschiedet
Zur Förderung des Wohneigentums hat die Bundesregierung rückwirkend zum 01. Januar 2018 eine weitere Maßnahme beschlossen: das Baukindergeld.
Doch unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung gewährt? Wer kommt in den Genuss, wie können Sie das Baukindergeld beantragen. Wir haben die wichtigsten Fragen in einer Grafik zusammengefasst:

Grafik: www.hausfrage.de