Einfamilienhaus freistehend in Wassenberg

Dachboden
Garten/­-mitbenutzung
Gäste WC
Keller
Garage/­Stellplatz

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179.000 â‚¬

Kaufpreis

102,33 m²

5 Zi.

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Grundriss

41849 Wassenberg

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
574 m²
Zimmerzahl
5
Haustyp
Einfamilienhaus freistehend
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Baujahr
1930

Kosten

Kaufpreis
179.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
Was kostet dein Umzug?

Stellplätze

Stellplatztyp
Garage
Anzahl
1

Objektbeschreibung

Dieses charmante Einfamilienhaus bezaubert mit seiner attraktiven Backsteinfassade und einem einladenden Garten, der pure Erholung verspricht.


Mit familienfreundlicher Wohnfläche bietet es viel Platz für die ganze Familie sowie interessante Möglichkeiten für individuelle Gestaltungswünsche.
Das bereits zugängliche Dachgeschoss eröffnet zusätzliche Potenziale und lädt dazu ein, (weitere) Wohnträume wahr werden zu lassen.


Der überdachte Innenhof mit wintergartenähnlichem Charakter sorgt für eine außergewöhnliche Atmosphäre – ein Ort, an dem Sie auch bei ungemütlichem Wetter entspannte Stunden verbringen können.


Im Erdgeschoss erwartet Sie eine bewährte Raumaufteilung: Wohn- und Essbereich sind geschickt voneinander getrennt, während die angrenzende Küche für ein praktisches und angenehmes Kocherlebnis sorgt.


Teppichboden schützt die darunterliegenden Dielenböden, die dem Haus einen behaglichen Charme verleihen können.


Das lichtdurchflutete Badezimmer mit ebenerdiger Dusche bietet Komfort und Funktionalität auf praktischem Niveau.


Eine formschöne Holztreppe führt in die obere Etage, wo bis zu drei Schlafzimmer auf Sie warten. Derzeit befindet sich im dritten möglichen Schlafraum ein weiteres Badezimmer.


Das Dachgeschoss, bequem über die Holztreppe erreichbar, begeistert mit Ausbaureserven, die vielfältige Möglichkeiten eröffnen.


Ein besonderes Highlight ist die vielseitig nutzbare Halle (ca. 60 Quadratmeter), die ideale Voraussetzungen für Hobbys und Freizeitaktivitäten schafft.


Dieses Haus überzeugt mit einer gelungenen Mischung aus Charme, Funktionalität und der Freiheit, es nach eigenen Wünschen zu gestalten – ein idealer Rückzugsort für Familien oder kreative Köpfe.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

384,5 kWh/(m²*a)

Baujahr
1930
Wesentlicher Energieträger
OEL
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ă–lheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
GĂĽltig bis
19.11.2034
Energieeffizienzklasse
H
Endenergiebedarf
384,5 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Zur Ausstattung dieses Hauses gehören zahlreiche Details, die eine charmante Mischung aus Tradition und Funktionalität schaffen.


Die gemütliche Atmosphäre wird durch die hochwertigen Holzdielen unterstrichen, die aktuell noch von Teppichboden geschützt werden.
Historische Stilelemente wie die handgefertigte Holztreppe und die traditionellen InnentĂĽren verleihen dem Haus einen besonderen, zeitlosen Charakter.


Die technische Ausstattung überzeugt mit einer zuverlässigen Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2003, die für behagliche Wärme sorgt.
Die Warmwasserversorgung erfolgt komfortabel ĂĽber Durchlauferhitzer.


Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung, vermutlich aus den 1990er Jahren, sind robust und langlebig.


Für zusätzlichen Stauraum und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten stehen Ihnen sowohl das Kellergeschoss als auch die angrenzende Halle zur Verfügung – ideal für Familien, Hobbyprojekte oder zusätzliche Lagermöglichkeiten.


Es ist zu beachten, dass einige Installationen, wie beispielsweise die Elektroinstallation, eine Ăśberarbeitung und Anpassung erfordern, um modernen AnsprĂĽchen gerecht zu werden.


Insgesamt bietet das Haus eine solide Basis, die mit etwas Einsatz und Liebe zum Detail zu einem wahren SchmuckstĂĽck werden kann.


Lagebeschreibung

Wassenberg-Myhl liegt eingebettet in die malerische Landschaft des Rheinlands und bietet eine reizvolle Mischung aus dörflichem Charme und stadtnaher Infrastruktur.


Dieser Ortsteil der Stadt Wassenberg ist besonders für seine ruhige, familienfreundliche Atmosphäre bekannt.


Die idyllische Umgebung mit Wiesen, Wäldern und kleinen Wasserläufen lädt zu Spaziergängen, Radtouren und anderen Freizeitaktivitäten in der Natur ein.


Myhl verfügt über eine gute Anbindung an die umliegenden Städte wie Heinsberg, Erkelenz und Mönchengladbach, wodurch Pendler ebenso wie Naturliebhaber auf ihre Kosten kommen.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergärten und Schulen sind in der Umgebung vorhanden und sorgen für ein angenehmes Wohnumfeld.


Der nahegelegene Naturpark Maas-Schwalm-Nette und die Rur bieten vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Freizeitgestaltung. Gleichzeitig profitieren Sie von einer hervorragenden Verkehrsanbindung durch die Nähe zur Autobahn A46 und zur niederländischen Grenze, wodurch auch internationale Verbindungen schnell erreichbar sind.


Wassenberg-Myhl vereint Lebensqualität mit einer charmanten ländlichen Kulisse und ist damit ein idealer Wohnort für Familien, Paare oder Ruhesuchende, die dennoch nicht auf die Vorzüge der Stadtnähe verzichten möchten.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 16 Gehminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Gymnasium - 15 Autominuten
Gesamtschule - 6 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 1 Fahrminuten
Aachen - 55 Fahrminuten
DĂĽsseldorf - 45 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTĂśMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Ăśber 30 Jahre alte Heizkessel mĂĽssen erneuert werden, wenn sie flĂĽssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Ă–l). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder ĂĽber 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, KĂĽchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich fĂĽr einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen mĂĽssen mit Regelungen nachgerĂĽstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, mĂĽssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • WarmwasserfĂĽhrende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen mĂĽssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfĂĽllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


AuĂźerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG fĂĽr Altbauten vorgeschrieben:



  • FĂĽr die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese mĂĽssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. DenkmalgeschĂĽtzte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche NachrĂĽstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster mĂĽssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht fĂĽr ungedämmte AuĂźenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann mĂĽssen sie die Anforderrungen des GEG erfĂĽllen. Welche MaĂźnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


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Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

WohnglĂĽck-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-436564
5777