• Jetzt verwirklichen: Der Traunm vom eigenen Zuhause!
  • Lageplanauschnitt FlurstĂĽck 15609
WohnglĂĽck-ID: WGL-104951
Objekt-Nr.: 3530-12
582 m²
Grundstücksfläche
nach Absprache
Bezugsfrei ab

Stellplätze

Sonstige Ausstattung

Das könnte dich auch interessieren:

Kosten

Kaufpreis
128.040 €
Keine Käufercourtage!
Käuferprovision

Bausubstanz & Energieausweis

Heizungsart
Sonstige

Lagebeschreibung

Epfenbach liegt in der Brunnenregion zwischen Mosbach und Sinsheim. In Epfenbach findet wöchtentlich ein Wochenmarkt statt. Auch ein Dorfladen, eine Bäckerei mit Café, sowie eine Metzgerei und Apotheke sind vorhanden. Neben den beiden Kindergärten gibt es auch die Merian Grund- und Werkrealschule mit Sport-Kulturhalle und einem Schwimmbad.
Busverkehr:
Bad Rappenau - Reichartshausen - Sinsheim und zurĂĽck
Moosbrunn - Lobbach - Waldwimmersbach - Wiesenbach - Heidelberg und zurĂĽck
Entfernungen:
Heidelberg 25 km Sinsheim 14 km Mannheim 55 km
Karlsruhe 75 km Heilbronn 50 km Mosbach 22 km
Eberbach 20 km

Objektbeschreibung

Die Gemeinde Epfenbach bietet im Neubaugebiet „Betheläcker“ noch freie Bauplätze zum Verkauf an. Alle Grundstücke sind voll erschlossen und können sofort bebaut werden.
Wir können Ihnen noch weitere Grundstücke mit anderen Grundstücksgrößen anbieten. Die Liste aller noch verfügbaren Bauplätze, sowie die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplanes senden wir Ihnen bei Interesse gerne zu.
Bei Kaufinteresse und bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Am besten jetzt gleich das ausführliche Exposé anfordern!

Ausstattung

Einige Hinweise zu den Baumöglichkeiten und den örtlichen Bauvorschriften im
„Dorfgebiet“ (Auszug für Grundstücke, die im Dorf-Mischgebiet MD liegen)

  • Allgemein zulässige Nutzung: Auf der als „Dorfgebiet“ ausgewiesenen Fläche sind die im § 5 Abs. 2 Ziffern 1 bis 7 BauNVO aufgefĂĽhrten Nutzungen zugelassen. Die unter den Ziffern 8 und 9 des § 5 Abs. 2 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit im „MD-Gebiet“ nicht zulässig. Im „MD2“-Gebiet sind Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes fĂĽr eine Tierhaltung in Stallungen, Gehegen und Koppeln unzulässig.

Ausnahmsweise zulässige Nutzung
Die ausnahmsweise zulässige Nutzung nach § 5 Abs. 3 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und damit unzulässig (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO).

  • Die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt im „Allgemeines Wohngebiet“ bei Einzelhäusern drei, bei Doppelhaus-Hälften zwei StĂĽck.
  • Garagen und ĂĽberdachte PKW-Stellplätze mĂĽssen einen Mindestabstand von 1,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche aufweisen.

Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen

  • Dachgestaltung der Hauptbaukörper: Dachneigung
    Zulässig sind Dächer mit einer Dachneigung von bis zu 40°.
    Bei der Errichtung von Doppelhäusern beträgt die Dachneigung zwingend 35°. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch eine Baulast sichergestellt ist, dass beide Doppelhaushälften eine einheitliche Dachform im Rahmen dieser Festsetzung erhalten.
  • Dachform: Auch einseitige Pultdächer sind zulässig, wenn die im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden
  • Dachaufbauten/Dacheinschnitte: Dachgauben und Dacheinschnitte dĂĽrfen in ihrer Summe je Dachseite zwei Drittel der Gebäudelänge nicht ĂĽberschreiten.
  • Stellplatzverpflichtung fĂĽr Wohnungen:
    â–Ş bei Errichtung einer 1-Zimmer-Wohnung = 1 Stellplatz
    ▪ bei Errichtung einer 2-Zimmer-Wohnung = 1,5 Stellplätze
    ▪ bei Errichtung einer Wohnung mit 3 und mehr Zimmern = 2 Stellplätze
  • Wasser-RĂĽckhaltemaĂźnahmen: Das von den Dachflächen abflieĂźende Niederschlagswasser ist auf den GrundstĂĽcken zurĂĽckzuhalten und gedrosselt in die Kanalisation einzuleiten. HierfĂĽr ist auf jedem GrundstĂĽck zur Aufnahme des Dachflächenwassers ein Retentionssystem (Regenwasserzisterne mit Retentionsteil) mit gedrosseltem Abfluss bereitzustellen und dauerhaft zu unterhalten.

Auf die Errichtung einer entsprechenden Anlage kann verzichtet werden, wenn mindestens 80 % aller Dachflächen eine Dachbegrünung mit einer 10-12 cm mächtigen Substratschicht aufweisen.

  • Bauverpflichtung
    Es besteht eine Bauverpflichtung. Innerhalb einer Frist von 7 Jahren soll gebaut werden.

Die ausfĂĽhrlichen Bauunterlagen senden wir Ihnen gerne zu.

Sonstige Angaben

Hinweis: Bei den Immobilienportalen (z.B. ImmobilienScout oder Immowelt) haben wir leider nur wenig Platz, um Ihnen diese Immobilie ausgiebig zu beschreiben. Deshalb möchten wir Sie bitten, auf unserer Homepage über das Kontaktformular das ausführliche Lang-Exposé mit allen Informationen, Grundrissen und Fotos anzufordern. Sie finden das Angebot unter:
https://www.skd-immobilien.de/immobilienangebote/
Auf unserer Webseite: https://www.skd-immobilien.de/suchauftrag/ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilien-Suchwünsche zu hinterlegen. Nach Registrierung erhalten Sie künftig passende Angebote automatisch per E-Mail zugesandt. Meist schon vor dem offiziellen Vermarktungsstart.
FĂĽr weitere Informationen zu diesem Angebot und fĂĽr Besichtigungstermine rufen Sie uns einfach an unter:
06271 -78 000. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Falls Sie sich per E-Mail an mich wenden, bitte ich um vollständige Adressangabe. Vielen Dank!

Anbieter

SKD Immobilien GmbH
Neuer Markt 14
69412 Eberbach