Stellplätze
Sonstige Ausstattung
Lagebeschreibung
Wildau ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Das idyllisch gelegene Grundstück ist Teil der sogenannten „Waldsiedlung“ von Wildau. Nördlich an einer ruhigen Anliegerstraße liegend grenzt die Liegenschaft nach Süden unmittelbar an den berühmten Kurpark, der mit vielfältigen Zierhölzern inmitten eines Kiefernbestandes angelegt wurde. Über die Jahre wurde der Kurpark zur Institution der Naherholung in dieser Gegend. Durch zahlreiche Badestellen in direkter Umgebung ergeben sich großartige Möglichkeiten für Wassersportler. Öffentliche Badestellen am Miersdorfer See in Zeuthen und Zeuthener See in Eichwalde sind nur wenige Kilometer entfernt. Die Dahme ist sogar fußläufig zu erreichen. Das A10 Center mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und weiteren Freizeitangeboten ist mit dem Auto in weniger als 10 Minuten zu erreichen. Durch die verkehrsgünstige Lage am Berliner Ring A10 erreicht man Ziele im Umland sowie die Berliner City selbst. Ideal für Pendler ist die direkte S-Bahnverbindung über die S 46. Die Nähe zum Berliner Großflughafen BER ist ein Vorteil für alle Vielflieger, ohne jedoch von Fluglärm betroffen zu sein. Ein breites Angebot an Ärzten verschiedener Fachrichtungen und Apotheken bietet das Gesundheitszentrum von Wildau. Kitas, Grundschule, Gymnasium, Banken und Restaurants stehen in direkter Umgebung zur Verfügung. In der Konsequenz hat die Gegend stark an Zuspruch und Popularität gewonnen, da hier die Vorteile eines Eigenheims im Grünen und die Stärke der Hauptstadt als Wirtschaftsstandort miteinander kombinierbar sind.
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Grundstück in traumhafter Lage von Wildau wird nach zukünftiger Teilung über eine Fläche von ca. 380 m² verfügen. Das Objekt zählt zu den letzten noch unbebauten Grundstücken dieser Gegend.
Planungsrechtlich befindet sich das Objekt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Waldsiedlung im Bereich der „Klarstellungssatzung und erweiterten Abrundungssatzung“ der Stadt Wildau. Wenn sich das geplante Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB. Bei der Bebauung wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte eignet sich perfekt für das hier angebotene Grundstück.
Wenn die Ausführungen Ihr Interesse geweckt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns Sie kennenzulernen und vereinbaren gerne einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen.
Anbieter
Feringastraße 11
85774 Unterföhring