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Wasserschaden: Diese Versicherungen braucht ihr im Ernstfall


Ein geplatztes Rohr, eine ausgelaufene Waschmaschine oder ein überfluteter Keller: Ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich, er kann auch richtig teuer werden. Wir erklären euch, welche Versicherung bei welcher Art von Wasserschaden zahlt.

  1. Wann übernimmt die Hausratversichung den Wasserschaden?
  2. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden?
  3. Wann springt die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden ein?
  4. Was gilt bei Wasserschäden durch Naturgewalten?

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden: Wasserschäden können durch Leitungswasser verursacht werden, das "bestimmungswidrig" austritt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Rohr platzt, wenn die Waschmaschine ausläuft oder wenn Wasser aus der Klimaanlage tropft. Leitungswasserschäden treten nach Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sechs Mal häufiger als Feuerschäden auf.

Ein Wasserschaden kann aber auch durch Naturgewalten entstehen – durch Starkregen beispielsweise oder durch eine Überschwemmung, wenn ein Fluss über die Ufer tritt.

Welche Versicherung zahlt, hängt von der Ursache und vom Ort des Schadens ab. Entweder kommt die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für den Wasserschaden auf. Bei Wasserschäden im Rohbau greift die Bauleistungsversicherung.

Wann übernimmt die Hausratversichung den Wasserschaden?

Wurde euer Mobiliar oder der Hausrat durch einen Wasserschaden zerstört oder unbrauchbar gemacht, greift die Hausratversicherung. Sie zahlt allerdings nur, wenn der Wasserschaden durch Leitungswasser in eurem Eigenheim oder in eurer Mietwohnung entstanden ist. Also durch undichte Wasser- und Abwasserrohre, sonstige leckgeschlagene Wasserleitungen beziehungsweise Wasserzuführungen zu Spülmaschine oder Waschmaschine sowie Heizungs- und Klimaanlagen. Schäden durch defekte Wasserbetten oder undichte Aquarien sind nicht von allen Hausratversicherungen abgedeckt. Wer ein Wasserbett oder ein Aquarium hat, der sollte die Versicherungsbedingungen checken oder gezielt nach einer Hausratversicherung suchen, die diese Schäden mitabsichert.

Wenn ihr euer Hab und Gut auch gegen Wasserschäden durch Naturgewalten absichern wollt, dann müsst ihr einen Schutz für Elementarschäden zu eurer Hausratversicherung dazubuchen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden?

Wurde der Wasserschaden durch euren Nachbarn verursacht, dann muss seine Haftpflichtversicherung für den Wasserschaden aufkommen. Seid ihr hingegen für einen Wasserschaden bei jemandem anderem verantwortlich, dann zahlt eure Privathaftpflicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Wasser aus dem geplatzten Schlauch eurer Waschmaschine in die darunterliegende Wohnung sickert. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass ihr eure Wasseranschlüsse regelmäßig kontrolliert und den Wasserschaden nicht fahrlässig verursacht habt.

Wann springt die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden ein?

Sind durch Leitungswasser Schäden am Gebäude entstanden, reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Sie zahlt die Kosten, die entstehen, um den Schaden zu beheben – also beispielsweise ein Rohr zu reparieren. Außerdem zahlt sie für Folgeschäden durch die Nässe, wenn beispielsweise das Parkett ersetzt oder die Wand neu tapeziert werden muss. Sie greift auch, wenn festverbaute Installationen wie Toiletten oder Heizungsanlagen durch das Wasser beschädigt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Gebäude tatsächlich genutzt wird und nicht leer steht.

In einer Mietwohnung ist die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Pflicht, im Eigenheim eure eigene Gebäudeversicherung.

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden an Leitungen unter der Bodenplatte ab. Das gleiche gilt für Schäden, die außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück passieren, und für Schäden außerhalb des Grundstücks bis zur Einleitung in den Kanal. Diese Schäden könnt ihr aber gegen einen Aufpreis und unter bestimmten Bedingungen, wie eine Dichtigkeitsprüfung durch einen Klempner, versichern.

Nicht eingeschlossen in der Gebäudeversicherung sind Wasserschäden, die

  • durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer,
  • Plansch- und Reinigungswasser,
  • Sturmflut und Lawinen,
  • Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen verursacht wurden.

Einige dieser Schäden könnt ihr zusätzlich absichern: Indem ihr zu eurer Gebäudeversicherung einen Schutz für Elementarschäden hinzubucht.

Was gilt bei Wasserschäden durch Naturgewalten?

Versicherte können sich gegen Wasserschäden durch Naturgewalten absichern, indem sie diesen Schutz zu ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung hinzubuchen, um entweder ihr Hab und Gut im Haus oder das Gebäude selbst finanziell abzusichern.

Die Wohngebäudeversicherung deckt neben Leitungswasserschäden auch Sturm- und Hagelschäden ab. Wenn durch ein abgedecktes oder durch Hagel beschädigtes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände und Decken beschädigt, dann zahlt sie. Im Fall von Starkregen aber und daraus folgenden Überschwemmungen tritt sie grundsätzlich nicht ein.

Wer sich gegen Schäden durch Starkregen oder infolge eines Rückstaus in der Kanalisation oder Hochwasser absichern will, muss die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung erweitern.

Laut einer Umfrage, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hat, sind nur 43 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen versichert. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind in Deutschland über 98 Prozent aller Gebäude gegen Überschwemmungen im Rahmen der Elementarschadenklausel versicherbar. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis. Demnach bieten in gefährdeten Gebieten 79 Prozent aller angefragten Gesellschaften von sich aus keine Absicherung gegen Starkregen und Hochwasser an. Und wenn doch, dann sei diese oft extrem teuer.

Auch Hausratversicherungen schließen in der Regel Schäden durch Überschwemmungen zum Beispiel auch durch Starkregen aus. Habt ihr eine Elementar­versicherung als Ergänzung zu eurer Hausratversicherung abgeschlossen, werden alle Inhalte eurer Wohnung oder eures Hauses ersetzt, wenn der Keller vollgelaufen ist.

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