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Ostern feiern in Zeiten von Corona? Die wichtigsten Fragen & Antworten

Portrait von Eva Dorothée Schmid
Eva Dorothée Schmid


Osterspaziergang, Ostereiersuche im Garten, Besuch bei Oma und Opa – was ist in diesen Tagen noch erlaubt, was nicht? Wir sagen euch, wie ihr in diesem Jahr das Osterfest zu Hause feiern könnt.

  1. 1. Kontaktbeschränkungen – was gilt an Ostern?
  2. 2. Finden Ostergottesdienste statt?
  3. 3. Finden Osterfeuer statt?
  4. 4. Muss ich dieses Jahr auf den Osterspaziergang verzichten?
  5. 5. Können wir mit Oma und Opa Ostern feiern?
  6. 6. Darf ich im Garten Ostereier suchen?
  7. 7. Darf ich innerhalb Deutschlands noch reisen?

Für viele von uns ist Ostern ein Familienfest, das wir gerne gemeinsam zu Hause feiern. Wir treffen Oma, Opa, Geschwister, Cousins und Cousinen, suchen Eier im Garten, treffen Freunde zum Osterbrunch und unternehmen einen Osterspaziergang. Aber was bleibt in diesen turbulenten Corona-Zeiten von unseren Osterritualen übrig? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Osterfest.

1. Kontaktbeschränkungen – was gilt an Ostern?

Von Gründonnerstag bis Ostermontag 2021 sollen wir aufgrund der Corona-Pandemie möglichst auf Reisen und Besuche verzichten. Am 23. März haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder eine Verlängerung der bestehenden Restriktionen bis zum 18. April beschlossen. Aber was genau ist nun an Ostern erlaubt – und was nicht?

Generell gilt in den meisten Bundesländern, dass sich bei privaten Treffen nur zwei Haushalte treffen dürfen, solange sich nicht mehr als fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten meist als ein Hausstand.

In Landkreisen mit hohen Inzidenzzahlen können auch strengere Kontaktregeln gelten. So gilt beispielsweise in Hamburg, dass sich ein Haushalt nur mit jeweils einer weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen darf. Aber auch hier werden Kinder nicht mitgezählt.

Die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, weil jedes Land eine eigene Verordnung erlässt und diese nicht immer mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz übereinstimmen. Daher raten wir euch bei spezifischen Fragen auf die Internetseite eures Bundeslandes zu schauen. Diese Seiten haben wir hier verlinkt, klickt einfach auf den Namen eures Bundeslandes: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

2. Finden Ostergottesdienste statt?

Die Religionsgemeinschaften wurden von der Politik gebeten, Gottesdienste über Ostern nur online abzuhalten. Verboten sind Gottesdienste nicht. Die katholische und die evangelische Kirche wollen nicht ohne Weiteres auf Präsenzgottesdienste an Ostern verzichten. Es wird also wohl zum Teil Präsenzgottesdienste geben, manche Gemeinden bieten Gottesdienste im Freien an und es gibt zahlreiche Streaming-Angebote von Gottesdiensten.

3. Finden Osterfeuer statt?

Die traditionellen, öffentlichen Osterfeuer wurden überall abgesagt. Möglich bleibt in manchen Bundesländern wie in Hamburg lediglich das Entzünden privater Osterfeuer auf privatem Grund unter Berücksichtigung der zu Ostern geltenden Kontaktregelungen.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise in Bremen wurden Osterfeuer auch in privaten Gärten verboten.

Feuerschale im Garten
Kleiner Ersatz fürs große Osterfeuer: Eine Feuerschale für den Garten.

4. Muss ich dieses Jahr auf den Osterspaziergang verzichten?

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind über Ostern verboten und bereits geöffnete Außengastronomie wird wieder geschlossen.

Spazieren gehen ist nach aktuellen Regeln aber erlaubt – solange ihr das nicht mit mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten tut.

An vielen Orten gilt allerdings auch im Freien Maskenpflicht. Wer gerne wandern geht, sollte bedenken, dass viele touristische Hotspots geschlossen sind, und man anderen Wanderern aus dem Weg gehen sollte.

5. Können wir mit Oma und Opa Ostern feiern?

Ja, aber nur wenn dabei die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das heißt beispielsweise, ihr könnt mit euren Kindern Oma und Opa besuchen. Eure Geschwister dürfen dann aber nicht dazukommen, wenn sie in einem eigenen Haushalt leben.

Mit den Großeltern Ostern feiern solltet ihr aber nur, wenn diese schon gegen das Coronavirus geimpft sind oder wenn ihr alle kurz vorher einen Schnelltest macht um sicherzugehen, dass ihr alle negativ seid. Wer sich in geschlossenen Räumen trifft, sollte häufig lüften und auf den Mindestabstand von 1,50 Metern achten.

6. Darf ich im Garten Ostereier suchen?

Ein Klassiker an Ostern ist die Eiersuche im eigenen Garten. Ist das in den Zeiten von Corona erlaubt?

In einer Wohnung oder im eigenen Garten ist das Verstecken natürlich erlaubt – solange wir uns an das Kontaktverbot halten.

Wenn ihr allerdings in einem Haus mit mehreren Parteien wohnt und den Garten gemeinsam nutzt, sieht es etwas anders aus. Denn in diesem Fall gelten die Kontaktbeschränkungen. Daher dürfen sich hier stets nur Mitglieder aus zwei Haushalten aufhalten. Ausnahme: Der Garten ist wie eine Kleingartenanlage in abgetrennte Parzellen aufgeteilt und jeweils einer Partei zugeordnet.

Bisher gibt es in den Bestimmungen der Ausgangsbeschränkungen keine Hinweise darauf, ob man Ostereier auch im Park oder im Freien verstecken darf. Hier ist allerdings mit erhöhten Kontrollen zu rechnen.

Zwei Mädchen suchen Ostereier im Wohnzimmer
Ob draußen im Garten oder im Wohnzimmer: Ostereier suchen macht Kindern überall Spaß!

7. Darf ich innerhalb Deutschlands noch reisen?

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind alle Menschen in Deutschland dazu aufgerufen, auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche zu verzichten. Die touristische Beherbergung in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen ist überall in Deutschland verboten.

Wer dennoch reist, muss demnach bei Familie oder Freunden unterkommen und dabei die Kontaktbeschränkungen beachten.

Zudem gibt es Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, die die Einreise aus einem anderen Bundesland zu touristischen Zwecken derzeit nicht erlauben.

Wer beim Arbeitgeber Urlaub eingereicht hat und ihn nicht wieder zurückgeben kann, sollte es sich einfach zu Hause schön machen, auch in der Zeit vor und nach Ostern. Vielleicht nutzt ihr die gewonnene Zeit für ein paar Arbeiten in den eigenen vier Wänden, zu denen ihr sonst nicht kommt?

Wir wünschen euch, trotz aller Einschränkungen, ein frohes Osterfest!

Hinweis der Redaktion:

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auf einer Corona-Themenseite informiert die Bundesregierung über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen. Passt bitte auf euch und eure Mitmenschen auf! Alles Gute und bleibt gesund!

Euer Wohnglück-Team

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