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Neue Gesetze 2021: Das ändert sich für Eigentümer, Hauskäufer & Bauherren


Neues Jahr, neue Gesetze und Regelungen: Was sich bei Förderungen und Fristen 2021 für Hauseigentümer, Immobilienkäufer und Bauherren ändert und welche Neuregelungen sie kennen sollten.

  1. 1. Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  2. 2. Baukindergeld wurde verlängert
  3. 3. Geteilte Maklerprovision
  4. 4. Wohnungsbauprämie steigt
  5. 5. Bestehende Solaranlage oder Blockheizkraftwerk anmelden
  6. 6. Staatliche Förderung neugeordnet
  7. 7. CO2-Abgabe macht Heizen mit Öl und Gas teurer

Hausbesitzer, Bauherren und Hauskäufer aufgepasst: Zum 1. Januar 2021 sind neue Gesetze und neue Regelungen in Kraft getreten, die ihr unbedingt kennen solltet. Denn nur so lässt sich bei Neubau, Hauskauf, Modernisierung oder Sanierung viel Geld sparen. Hier kommen die wichtigsten Neuregelungen.

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1. Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Eine der wichtigsten Änderungen für 2021 bringt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit sich. Es schreibt vor, dass private Bauherren ab 2021 nur noch Häuser bauen dürfen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Das bedeutet, dass mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt werden muss. Außerdem muss der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden. Das heißt: Gute Dämmung, hochwertige Fenster sowie das Vermeiden von Wärmebrücken sind künftig Pflicht.

Bei wesentlichen Renovierungen ist zudem eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erforderlich.

2. Baukindergeld wurde verlängert

Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes wurde um drei Monate, bis zum 31. März 2021 verlängert. Grund für die Fristveränderung ist die Corona-Pandemie. Diese trage Schuld daran, dass viele Antragsteller Fristen nicht einhalten, hieß es dazu vom Bundesinnenministerium. Wer bis zu diesem Stichtag einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhält und Kinder hat, profitiert von dem staatlichen Zuschuss.

Den Zuschuss müsst ihr dann spätestens sechs Monate nach eurem Einzug beantragen. Spätester Vorlagetermin nach der Gesetzesänderung ist der 31. Dezember 2023.

3. Geteilte Maklerprovision

Schon zum 23. Dezember 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das alle betrifft, die 2021 eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen und dafür die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen. Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" sieht eine Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer vor. Das heißt: Künftig zahlt jeder Käufer maximal die Hälfte der Maklercourtage. Mit der bundeseinheitlichen Regelung will der Gesetzgeber Käufer entlasten, zu deren Lasten in vielen Bundesländern bis dato der Großteil der Provision ging und so für hohe Kaufnebenkosten sorgte.

Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass der Maklervertrag der Schriftform bedarf. Mündliche Absprachen reichen nicht mehr aus. Mehr zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung lest ihr in unserem Artikel "Maklerprovision neu geregelt: Sparen Immobilienkäufer jetzt wirklich?"

4. Wohnungsbauprämie steigt

2021 steigt die Wohnungsbauprämie. Es ist die erste Erhöhung seit 1996. Die staatliche Förderung, die bislang als Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöht sich auf 10 Prozent. Statt wie bisher 45 Euro Prämie für ein Sparvolumen von jährlich 512 Euro erhalten die Bürger ab Januar 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch wer Anteile an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft erwerben will, wird mit dem höheren Prämiensatz gefördert.

Die verbesserte Förderung gilt nicht nur für neu abgeschlossene Bausparverträge. Auch wer bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, erhält die höhere Prämie auf geleistete Einzahlungen automatisch ab dem Sparjahr 2021.

5. Bestehende Solaranlage oder Blockheizkraftwerk anmelden

Wer eine stromerzeugende Anlage wie eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk errichtet, ist verpflichtet, die Anlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im zentralen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Hauseigentümer, die schon länger eine solche Anlage haben und privaten Strom erzeugen, haben nur noch bis zum 31. Januar 2021 Zeit, ihre Stromerzeuger zu melden.

Wer diese Frist versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem bekommt er keine Vergütung mehr vom Netzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom. Allerdings bekommen PV-Anlagen-Besitzer die einbehaltenen Vergütungen ausbezahlt, sobald sie sich registrieren. Mehr dazu in unserem Artikel "Marktstammdatenregister für PV-Anlagen: Anmeldefrist endet bald".

6. Staatliche Förderung neugeordnet

Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Das neue Bundesförderprogramm enthält dann nur noch drei statt der ehemals zehn Teilprogramme:

  • Wohngebäude,
  • Nichtwohngebäude,
  • Einzelmaßnahmen

Damit will die Bundesregierung den Zugang zur Förderung vereinfachen und die Antragsverfahren erleichtern. Zudem will sie damit Anreize schaffen, dass Bauherren ambitioniertere Maßnahmen umsetzen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 2. Januar 2021 für Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante beim BAFA starten. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung für diesen Zuschuss möglich. Alle weiteren Programme werden zum 1. Juli 2021 eingeführt.

7. CO2-Abgabe macht Heizen mit Öl und Gas teurer

Heizen mit Öl und Gas wird 2021 teurer, den ab dem 1. Januar wird eine CO2-Abgabe von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2 erhoben. Sie steigt dann Jahr für Jahr.

Für eine durch­schnittliche 70 Quadrat­meter große Wohnung mit Gas­zentral­heizung steigen die Heiz­kosten 2021 auf­grund des CO2-Preises um 65 Euro. Wird die Beispiel­wohnung mit Öl beheizt, steigen die Kosten noch stärker: 2021 sind es 85 Euro mehr.

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