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Neue Gesetze 2020: Das ändert sich für Hauseigentümer und Bauherren

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Eva Dorothée Schmid

Hausbesitzer, Bauherren und Hauskäufer aufgepasst: Zum 1. Januar 2020 sind neue Gesetze und neue Regelungen in Kraft getreten, die ihr unbedingt kennen solltet. Denn nur so lässt sich bei Neubau, Hauskauf, Modernisierung oder Sanierung viel Geld sparen. Hier kommen die neun wichtigsten Neuregelungen:

1. Hausbesitzer sparen Steuern, wenn sie energetisch sanieren

Hauseigentümer profitieren vom Klimapaket, wenn sie klimabewusst handeln: Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden steuerlich gefördert. Wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut, Dach, Keller oder Außenwände dämmt, profitiert.

Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Ab 2020 können Hausbesitzer 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen.

Die Voraus­setzungen: Ihr nutzt euer Wohneigentum selbst und die Immobilie ist minde­stens zehn Jahre alt. Zusätzlich können Eigentümer weiterhin von den etablierten Förderprogrammen der KfW für energetische Sanie­rungen profitieren.

2. Abwrackprämie für alte Ölheizungen

Diagramm Verteilung der Heizungsarten in Deutschland 2018

Noch immer wird in fast einem Viertel der Häuser in Deutschland mit Öl geheizt. Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe oder eine Holzheizung, erhält ab 2020 eine Förderung vom Bund.

Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent. Die Prämie können Hausbesitzer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.

Die Anschaf­fung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt. Dadurch wird Heizen mit Öl teurer.

3. Letzte Chance auf Baukindergeld

Wer Kinder hat und bis Ende 2020 einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet, der kann noch vom Baukindergeld profitieren. Förderberechtigte können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12.000 Euro pro Kind erhalten. Ende 2020 läuft das Förderprogramm aus. Mehr dazu findet ihr in diesem Artikel:

4. Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen

Um den Bau neuer Wohnungen anzukurbeln, wurde das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus verabschiedet. Damit ist der Neubau von Mietwohnungen für Privatleute und Unternehmen attraktiver, weil er ihnen eine Sonderabschreibung ermöglicht.

Seit Anfang August 2019 können private Investoren nun – zeitlich befristet – fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen. Die reguläre lineare Abschreibung über zwei Prozent könnt ihr parallel nutzen. Damit können private Investoren in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich abschreiben.

5. Alte Kaminöfen nachrüsten oder austauschen

Ältere Kaminöfen mit Baujahr 1994 und älter müssen bis Ende 2020 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Das sieht die erste Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch die Feinstaubbelastung. Ende 2024 ist dann für alle Geräte mit Zulassung vor dem 21. März 2010 der Ofen aus. Die Schornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Fristen bei der regelmäßig fälligen Feuerstättenschau.

6. Neue Geldwäsche-Richtlinie der EU

Gut zu wissen, auch wenn es euch wahrscheinlich nicht betrifft: Mit Schwarzgeld Immobilien kaufen oder mieten, das wird ab 2020 erschwert. Zum Jahresstart wird in Deutschland die 5. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt.

Diese nimmt Makler im Kampf gegen Geldwäsche stärker in die Pflicht. Sie müssen ihre Kunden künftig nicht nur bei der Vermittlung von Kaufobjekten überprüfen, sondern auch bei der Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen, bei denen die monatliche Miete oder Pacht 10.000 Euro oder mehr beträgt.

7. Mehr Wohngeld ab 1. Januar 2020

Vor allem für Mieter ist die Wohngeldreform interessant, die zum Jahresstart 2020 in Kraft tritt. Statt bisher maximal 145 Euro monatlich gibt es jetzt bis zu 190 Euro Unterstützung pro Person. Laut Bundesregierung haben dann insgesamt 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Neben Mietern haben auch Immobilieneigentümer Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Den Lastenzuschuss bekommt allerdings nur, wer seine Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

8. Neue Regelung zur Maklerprovision kommt

Noch ist eine Neuregelung der Maklerprovision nicht in Kraft, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie kommt. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) rechnet damit, dass der Bundesrat im März das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet. Die Neuregelung träte dann im Sommer oder Herbst 2020 in Kraft. Damit würden sich folgende Änderungen ergeben:

  • Maklerverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser können nur noch in Textform abgeschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail. Bislang konnten sie auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
  • Wird der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen für Käufer und Verkäufer tätig, kann er von beiden Seiten die Provision nur zu gleichen Teilen verlangen.
  • Bei der Provisionsverteilung gilt: Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen oder verkaufen will, muss die Maklerprovision zahlen. Die erste Partei – Käufer oder Verkäufer – kann der zweiten Partei maximal 50 Prozent der Provision weiterreichen. Die Zeiten, in denen der Käufer oft die gesamte Provision zahlen musste, sind damit vorbei.

9. Berliner Mietendeckel tritt 2020 in Kraft

Wichtig für Hauseigentümer in der deutschen Hauptstadt: 2020 kommt der Mietendeckel. Er soll von SPD, Linken und Grünen im ersten Quartal 2020 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden und kurz darauf in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter die Mieten in Berlin fünf Jahre lang entweder gar nicht oder nur stark eingeschränkt anheben dürfen. Vorgesehen ist, dass die Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben werden. Erstmals 2022 soll es möglich sein, die gedeckelten Mieten um bis zu 1,3 Prozent jährlich anzuheben – sofern bestimmte Obergrenzen unterschritten werden. Überhöhte Mieten sollen abgesenkt werden.

Mit dem Mietendeckel betritt die Berliner Landesregierung allerdings juristisches Neuland. Klagen sind angekündigt. Deswegen könnte es sein, dass Richter den Mietendeckel kippen.

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