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Klimaneutrale Gebäude: Das sind die Pläne der neuen Regierung

Andreas Förstel


Für die Ampelkoalition hat der Schutz des Klimas hohe Priorität. Das schlägt sich auch in vielen Vorhaben nieder, die Haus- und Wohnungseigentümer betreffen. Wir listen euch auf, was für die nächste Legislaturperiode geplant ist.

  1. Höhere Energiestandards für Neubauten
  2. Mehr erneuerbare Energie bei Heizungen wird Pflicht
  3. Verschärfte energetische Anforderungen bei Modernisierungen
  4. Mehr Solaranlagen auf Neubauten
  5. Weniger Emissionen beim Neubau
  6. Mieter oder Vermieter – wer zahlt die neue CO2-Abgabe?

Dem Gebäudebereich kommt beim Klimaschutz eine zentrale Rolle zu. Denn auf ihn entfallen etwa ein Drittel aller Treibhausgasemissionen. Wir haben den Koalitionsvertrag der neuen Regierung daraufhin untersucht, welche Projekte hinsichtlich Klimaschutz und Gebäude darin enthalten sind und listen euch diese hier auf. Jedoch: Wann und in welcher Form sie genau umgesetzt werden, hängt vom weiteren politischen Entscheidungsprozess ab.

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Höhere Energiestandards für Neubauten

Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms will die Regierung nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 noch in diesem Jahr ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau einführen. Dieses soll sich insbesondere an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche orientieren.

Ab 2025 sollen die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Mindeststandards für Neubauten an die Effizienzhausstufe 40 angeglichen werden. Dementsprechend wird dieser bisher besonders geförderte Standard dann für alle Neubauten zur Pflicht.

Lest hier mehr zu den verschiedenen Effizienzhausstufen.

Mehr erneuerbare Energie bei Heizungen wird Pflicht

Im Vergleich zur Stromproduktion hinkt der Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung deutlich hinterher. Demzufolge sollen bis 2030 rund 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Das hat auch Konsequenzen für die Heizungen in Wohnhäusern. Ab 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.

Verschärfte energetische Anforderungen bei Modernisierungen

Das größte Energiesparpotenzial im Gebäudebereich schlummert im Bestand. Daher ist auch für Modernisierungen geplant, die geltenden energetischen Standards im GEG zu verschärfen. Dabei sieht der Koalitionsvertrag vor, die Anforderungen für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen zum 1. Januar 2024 so anzupassen, dass die auszutauschenden Bauteile der Effizienzhausstufe 70 entsprechen. Modernisierer werden dann also in einen besseren Wärmeschutz investieren müssen.

Mehr Solaranlagen auf Neubauten

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie nutzbar sein. Bei gewerblichen Neubauten soll dies nach den Plänen der Koalition verpflichtend sein. Bei privaten Neubauten soll ein Solardach die Regel werden. Lest hier mehr zur Solardachpflicht.

Weniger Emissionen beim Neubau

Ein großer Teil der klimaschädlichen Emissionen im Gebäudebereich geht nicht auf deren Benutzung, sondern auf den Bau zurück. Der Einsatz dieser sogenannten grauen Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen verstärkt betrachtet werden. Dazu will die neue Bundesregierung einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Dadurch soll auch im Gebäudebereich eine Kreislaufwirtschaft möglich werden.

Mieter oder Vermieter – wer zahlt die neue CO2-Abgabe?

Die höheren Heizkosten, die durch den CO2-Preis verursacht werden, will die Ampelkoalition zwischen Mietern und Vermietern fair aufteilen. Bis Mitte 2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden, welches die Umlage des CO2-Preises nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz regelt.

Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sieht der Koalitionsvertrag vor, die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen.

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