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Gebäudeenergie­gesetz: Verbraucherschützer kritisieren neues Gesetz


Nach langem Ringen hat der Bundestag nun das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Die Regierung feiert den Durchbruch. Doch Verbraucherschützer haben nicht viele positive Worte für das Gesetz übrig.

  1. Pro Passivhaus kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Der Bundestag hat unlängst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Nach jahrelangem Ringen gibt es nun ein Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach anlässlich der Abstimmung im Bundestag von einem "wichtigen Beitrag" für die Energiewende. Das Gesetz sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung und setze Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem hat der Bundestag im gleichen Zuge die Deckelung der Solarförderung gestrichen. Anfang Juli muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Das aktuelle GEG enthält keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und den Bestand. Erst 2023 soll das nachgeholt werden. Der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) begrüßt diese Tatsache. Man habe nun drei Jahre Zeit, verschiedene Wege zu testen, heißt es vom GdW.

Im Gesetz findet sich außerdem eine neue Innovationsklausel. Demnach muss nicht mehr jedes Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern der gesamte Gebäudebestand in einem Quartier. So könnten alte, viel Energie verbrauchende Gebäude unsaniert bleiben. Allerdings nur, wenn es genügend neue, effiziente Gebäude in einer festgelegten Gegend gibt. Den Quartiersgedanken lobte neben dem GdW auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA).

Im Gebäudeenergiegesetz wird nach jahrelanger Diskussion nun eine große Chance für mehr Klimaschutz verpasst.

Klaus Müller, Vorstand beim Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen

Kritisch sieht das Forschungsinstitut für Wärmeschutz in München (FIW) die Klausel. Nach Berechnungen des Instituts würden Gebäude bei der Quartierslösung 20 Prozent mehr CO2 emittieren, als wenn alle Gebäude gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) saniert würden.

Kritisch sehen auch Verbraucherschützer das neue Gesetz. "Im Gebäudeenergiegesetz wird nach jahrelanger Diskussion nun eine große Chance für mehr Klimaschutz verpasst", sagte Klaus Müller, Vorstand beim Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (VZBV).

Müller kritisierte besonders den Punkt, dass bei Neubauten der Effizienzhaus-Standard KfW 75 festgeschrieben ist – und nicht der KfW-55-Standard, der höhere Anforderungen an die Energieeffizienz stellt. Der Standard würde schon heute beim energiesparenden Bauen verbreitet angewandt. "Private Bauherren müssen künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen oder höheren Anforderungen errichtet", so Müller.

Positiv bewertet er, dass bei wesentlichen Renovierungen nun eine unentgeltliche Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen muss. "Es fehlt allerdings der Verweis auf die Unabhängigkeit des Beraters." Außerdem fordert Müller, dass die steuerliche Absetzbarkeit bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand deutlich aufgestockt wird. "Davon würden Verbraucher und Klima profitieren."

Pro Passivhaus kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Auch der Verband Pro Passivhaus kritisiert das Gesetz. "Das Gebäudeenergiegesetz zeigt in bestürzender Weise, dass die Bundesregierung ihren großen Worten für mehr Klimaschutz keine Taten folgen lässt. Dabei ist es bei Gebäuden besonders einfach, im Betrieb mit ganz wenig Energie auszukommen, wie der Passivhausstandard seit langem zeigt", sagt Inga-Lill Kuhne, zweite Vorsitzende des Verbands. Auch der Vorsitzende Johannes Laible lässt kein gutes Haar am GEG: "Um das Regierungsziel des fast klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, müssen die künftig nach GEG gebauten Gebäude alle noch einmal saniert werden."

Im Gesetz findet sich außerdem ein Verbot von Ölheizungen, das im Jahr 2026 in Kraft tritt. Ausnahmen gibt es, wenn ein Haus weder mit Gas, noch Fernwärme oder Energie aus erneuerbaren Quellen versorgt werden kann. Außerdem soll es für alle, die ihre Heizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen, Förderungen geben. Eine bis zu 40 Prozent der Investitionskosten umfassende Prämie und die steuerliche Absetzbarkeit der Einbaukosten sind vorgesehen.

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