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Darf ich Laub und Gartenabfälle verbrennen?


Wenn im Herbst die Bäume ihre Blätter abwerfen, dann haben viele Gartenbesitzer mit großen Mengen an Laub zu kämpfen. Am einfachsten erscheint es, Laub und Gartenabfälle zu verbrennen. Aber ist das erlaubt?

  1. Darf man Gartenabfälle verbrennen?
  2. Wann darf man Baumschnitt verbrennen?
  3. In welchen Monaten darf man Gartenabfälle verbrennen?
  4. Warum ist Laub verbrennen nicht erlaubt?
  5. Statt Verbrennen im Garten: Wohin mit dem Laub?

Wer viele Bäume auf oder rund um sein Grundstück hat, bei dem türmen sich im Herbst Blätter, Äste und Co. im Garten. Wohin damit? Die einfachste Lösung: Das Laub verbrennen. Die Gartenabfälle müssen nicht abtransportiert werden, es fallen keine Kosten an und die Beseitigung geht schnell. 

Doch ist es erlaubt, Gartenabfälle und Grünschnitt zu verbrennen? Wir erklären euch die Rechtslage und geben Tipps zur Beseitigung von Laub.

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Darf man Gartenabfälle verbrennen?

Eigentlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen und damit auch von Laub laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit dem 1. Januar 2015 verboten. Wer dennoch Laub und Grünschnitt im Garten verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Einzelne Bundesländer, Landkreise und Kommunen können jedoch Ausnahmeregelungen erlassen.

Wann darf man Baumschnitt verbrennen?

Unter bestimmten Bedingungen dürft ihr trotz des generellen Verbots Gartenabfälle verbrennen. Und zwar, wenn Verrotten, Kompostieren, Einbringen in den Boden oder alternativ die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wie die Biotonne oder Hol- und Bringsysteme, nicht möglich oder zumutbar sind. In diesen Fällen kann man eventuell eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die dann aber oft Gebühren kostet.

In Großstädten wie Berlin oder Hamburg ist das Verbrennen von Gartenabfällen allerdings generell verboten. In Bayern dürft ihr außerhalb geschlossener Ortsteile pflanzliche Abfälle, also auch Laub, auf dem eigenen Grundstück verbrennen. 

Allerdings müsst ihr das vorher anmelden. Innerhalb von geschlossenen Ortsteilen ist das Verbrennen von Laub grundsätzlich verboten. 

Nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilen die Gemeinden Sondergenehmigungen. Mehr dazu lest ihr in der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen, § 4.

In welchen Monaten darf man Gartenabfälle verbrennen?

Einzelne Kommunen haben sogenannte Brenntage festgelegt, an denen Laub verbrennen im Garten genehmigt ist. 

Was für eure Kommune gilt, das erfragt ihr am besten vor Ort. Sollte es dort Zeiten geben, zu denen ihr Laub im Garten verbrennen dürft, dann müsst ihr allerdings dafür sorgen, dass eure Nachbarn weder durch den Rauch noch durch den Geruch belästigt werden. Und natürlich müsst ihr die Brandgefahr entsprechend beachten.

Übrigens: Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer, Feuer zur Sonnwende und Lagerfeuer sind weiterhin zulässig, wenn die Brandschutzrichtlinien beachtet werden und wenn sie dem Brauchtum dienen und nicht der Abfallbeseitigung.

Brennendes Laub
Bei der Verbrennung von Laub entsteht viel Rauch und schädlicher Feinstaub.

Warum ist Laub verbrennen nicht erlaubt?

Egal, ob Laub oder Grünschnitt, das Verbrennen im Garten ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll und deshalb weitgehend verboten:

  • Gartenabfälle sind verwertbar, denn durch Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Es wäre also Verschwendung, wenn ihr Laub im Garten verbrennt.
  • Beim Verbrennen werden klimaschädliche Gase freigesetzt. Zudem belästigt der Rauch Nachbarn. Lest dazu auch: Was dürfen die Nachbarn – und was nicht?
  • Darüber hinaus steigt durch die zahlreichen Feuer die Feinstaubbelastung. Dies ist besonders bei austauscharmen Wetterlagen mit geringen Windbewegungen, kalter Luft am Boden und warmer Luft darüber, ein Problem. Aufgrund der kleinen, lungengängigen Partikel kann Feinstaub zu gesundheitlichen Problemen führen, unter denen besonders Personen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorschädigungen leiden.
  • Durch das Verbrennen von Laub im Garten können in nicht unerheblichem Maße Kleintiere wie beispielsweise Igel getötet werden, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten.

Ob der Einsatz von Laubbläsern sinnvoll ist, erfahrt ihr hier: Gehören Laubbläser verboten? Pro & Contra zu Laubpustern

Statt Verbrennen im Garten: Wohin mit dem Laub?

Laub und Grünschnitt verbrennen ist also nur bedingt eine gute Idee. Wie aber soll man die Gartenabfälle loswerden? Ganz einfach: Ihr könnt sie gut im eigenen Garten verwerten. Das ist auch deshalb ökologisch, weil dann keine langen Transportwege zum Entsorgungsträger anfallen. Falls das allerdings keine Option ist, könnt ihr Gartenabfälle auch entsorgen. 

Laub und Grünschnitt im Garten verwerten

Für das "Recycling" von Laub habt ihr zwei Möglichkeiten:

  • Statt Laub im Garten zu verbrennen, könnt ihr es auf einen Komposthaufen werfen. Kompost ist ein ausgezeichneter biologischer Nährstoff für euren Garten und verbessert die Bodenqualität nachhaltig.
  • Außerdem könnt ihr es verwenden, um im Winter Beete abzudecken. Das schützt eure Pflanzen zum einen vor Frostschäden und bietet zum anderen vielen Tieren und Insekten Schutz.

Kann man Laub auch einfach liegen lassen? Die Antwort gibt es im Ratgeber "Laub entfernen oder liegen lassen? So geht's richtig". Und wenn ihr weitere Tipps für euren Garten im Herbst braucht, lest hier weiter.

Gartenabfälle entsorgen

Wer keine Möglichkeit hat, das Laub im eigenen Garten zu verwerten, hat folgende Optionen, sein Laub zu entsorgen:

  • Ihr könnt Laub in die Biotonne werfen. Dann wird es in großen Kompostieranlagen verwertet.
  • Auch in der kommunalen Kompostieranlage oder auf dem Wertstoffhof könnt ihr euer Laub loswerden.
  • Viele Gemeinden geben außerdem spezielle Säcke oder Körbe aus, in denen ihr das Laub sammeln können. Diese holt dann die Müllabfuhr ab.

Nicht erlaubt ist es hingegen, das Laub einfach im Wald zu entsorgen. Das läuft unter illegaler Müllentsorgung, die euch im schlimmsten Fall schon mal 5.000 Euro kosten kann. Mit den Strafen soll vermieden werden, dass das Ökosystem artenreicher Waldränder durch fremdes Laub gestört wird.

Übrigens: Auch als Kleingartenbesitzer darf man kein Laub verbrennen! Welche Fettnäpfchen ihr als Kleingarten-Neuling noch vermeiden solltet, das lest ihr hier: 7 Kleingarten-Sünden, die ihr in eurem Schrebergarten lassen solltet

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