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Bauvertrag kündigen: Wann ist eine Kündigung möglich?


Die Baubranche klagt über eine Stornierungswelle bei Neubauprojekten. Aber ist ein Rücktritt vom Bauvertrag überhaupt möglich? Eine Fachanwältin für Baurecht erklärt, wann ihr einen Bauvertrag kündigen könnt und was ihr dabei beachten müsst, damit es nicht teuer wird.

  1. Kann man von einem Bauvertrag vor Baubeginn zurücktreten?
  2. Wie widerrufe ich einen Bauvertrag?
  3. Kann man einen Bauvertrag kündigen?
  4. Was kostet es, einen Bauvertrag zu kündigen?
  5. Ab wann kann ich einen Bauvertrag außerordentlich kündigen?
  6. Wie komme ich aus dem Bauvertrag?
  7. Wie kann man als Auftragnehmer einen Bauvertrag kündigen?
  8. VOB Bauvertrag kündigen – worauf muss ich achten?
  9. Kann man einen Bauvertrag einvernehmlich aufheben?

Wenn man einen Bauvertrag kündigen möchte, dann kostet das häufig viel Geld. "In der Regel mindestens zehn Prozent der Bruttoauftragssumme", sagt Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Wir haben mit der Baurechtsexpertin darüber gesprochen, in welchen Fällen man einen Verbraucherbauvertrag kündigen kann und was bei einem Rücktritt vom Bauvertrag vor Baubeginn zu beachten ist. Die Antworten auf alle wichtigen Fragen findet ihr hier zusammengefasst.

Wichtig: Sprecht niemals alleine die Kündigung eines Bauvertrags aus, ohne vorher mit einem Fachanwalt gesprochen zu haben! Lest hier vorab alles, was ihr grundsätzlich über Bauverträge wissen müsst: Bauvertrag: Alles über Bauvertrag BGB und Bauvertrag VOB

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Fachanwältlin Manuela Reibold-Rolinger prüft einen Bauvertrag
Manuela Reibold-Rolinger ist Fachanwältin für Verbraucherbaurecht und berät seit 25 Jahren Bauherren. Über die Wohnglück-Bauvertragsprüfung könnt ihr von ihr auch euren Bauvertrag juristisch prüfen lassen.

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Kann man von einem Bauvertrag vor Baubeginn zurücktreten?

Die einfachste Möglichkeit, von einem bestehenden Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie dem Verbraucherbauvertrag zurückzutreten, ist der Widerruf. Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 650I BGB für Verbraucher bei einem Bauvertrag über einen Neubau oder einen größeren Umbau, der nicht notariell beurkundet wurde, ein Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beträgt – wie auch bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen – 14 Tage ab dem Zeitpunkt einer ordnungsgemäßen Belehrung. Innerhalb dieser Frist können beide Seiten ohne Begründung von dem geschlossenen Bauvertrag zurücktreten.

Die Widerrufsbelehrung beim Bauvertrag muss vor Vertragsschluss erfolgen. Erfolgt sie erst später, dann beginnt auch die 14-Tages-Frist erst später zu laufen. Wenn euer Bauvertrag keine oder keine ordnungsgemäße Belehrung enthält, dann kann er noch ein ganzes Jahr und 14 Tage seit Abschluss des Vertrags widerrufen werden.

Problematisch ist dann allerdings, dass der Auftraggeber die erhaltenen Leistungen sowie der Auftragnehmer die erhaltene Zahlung zurückführen muss. Eine Rückgabe der erhaltenen Leistungen ist jedoch im Bauwesen oftmals nur sehr schwerlich möglich.

Zudem bietet das Widerrufsrecht dem Verbraucher nicht nur Vorteile. Die Erklärung des Widerrufs lässt die Gewährleistung für bereits erbrachten Bauleistungen entfallen und es entsteht eine Pflicht zum Wertersatz.

Ob und wie man einen Bauvertrag korrigieren kann, erfahrt ihr hier: Bauvertrag nachträglich ändern: Geht das?

Wie widerrufe ich einen Bauvertrag?

Wer einen Bauvertrag widerrufen möchte, der muss darauf achten, dass er den Zugang seiner Widerrufserklärung beim Vertragspartner nachweisen kann. Der Widerruf selbst ist unwiderruflich und darf an keine Bedingung geknüpft sein. Eine Begründung ist nicht notwendig. Aus der formlosen Erklärung muss allerdings eindeutig hervorgehen, dass ihr an dem geschlossenen Vertrag nicht mehr festhalten wollt.

Mehr zum Thema: Widerruf Bauvertrag: Diese Tücken des Widerrufsrechts solltet ihr kennen

Kann man einen Bauvertrag kündigen?

Auch die Kündigung eines Bauvertrags ist möglich. Es gibt grundsätzlich drei Arten, einen Verbraucherbauvertrag zu beenden:

  • die sogenannte freie Auftraggeberkündigung (geregelt in § 648 BGB)
  • die außerordentliche Kündigung des Bauvertrags, wenn ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber nicht mehr zumutbar ist (§ 648a BGB)
  • der Vertrag wird einvernehmlich aufgehoben

Bevor ihr jetzt aus Ärger über euren Bauunternehmer zum Stift greift, um ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, solltet ihr unbedingt weiterlesen. Eine Kündigung hat nämlich in jedem Fall finanzielle Konsequenzen!

Was kostet es, einen Bauvertrag zu kündigen?

Als Auftraggeber könnt ihr den Bauvertrag bis zur Vollendung des Bauwerks oder der Umbauarbeiten jederzeit kündigen. Dieses jederzeit mögliche, freie Kündigungsrecht hat aber auch einen Preis.

Im Gesetz steht nämlich, dass das Bauunternehmen nach einer Kündigung grundsätzlich die vereinbarte Vergütung – auch für Leistungen, die nicht mehr erbracht werden – von seinem Auftraggeber verlangen kann. Das Gesetz sieht hier einen Ersatz von fünf Prozent der Bruttoauftragssumme vor. In den Bauverträgen sind in der Regel sogar 10 Prozent vorgesehen, was nach Auffassung der Gerichte auch frei vertraglich geregelt werden kann.

"Freie Kündigungen kosten in der Regel mindestens zehn Prozent der Bausumme. Es kann aber noch viel teurer werden, wenn der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, weil das Haus schon in der Produktion ist oder weil er etlichen anderen Kunden abgesagt hat. Da können schon mal viele 10.000 Euro gefordert werden, obwohl auf der Baustelle nichts passiert ist", sagt Baurechtsexpertin Reibold-Rolinger.

Eine freie Kündigung ist für den Auftraggeber also ein ziemlich nachteiliges Geschäft. Deshalb muss man in der Praxis ausdrücklich davor warnen.

Mehr zum Thema Kosten beim Hausbau lest ihr hier: Die 7 größten Kostenfallen beim Hausbau

Ab wann kann ich einen Bauvertrag außerordentlich kündigen?

Neben der freien Kündigung gibt es auch die außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags. Zu der können Bauherren (und auch Baufirmen) greifen, wenn die Fortführung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn

  • der Unternehmer die Baustelle mehr als drei Monate lang nicht mehr bedient,
  • er den Bauherren erpresst, nach dem Motto: Wir machen erst weiter, wenn du die nächste Rate zahlst,
  • sich das Unternehmen weigert, die Vertragserfüllungssicherheit vorzulegen,
  • das Unternehmen die Arbeiten einfach einstellt, nachdem ein Mangel gerügt wurde.

All das können außerordentliche Kündigungsgründe sein, die es dem Bauherren ermöglichen, den Bauvertrag nach § 648a BGB zu kündigen. Was im Einzelfall zumutbar ist oder nicht, wird allerdings vor Gericht entschieden. "Jede außerordentliche Kündigung gehört in die Hand eines Fachanwalts", sagt Reibold-Rolinger.

Man könne es als Laie überhaupt nicht überblicken, ob der konkrete Fall tatsächlich ausreicht, um außerordentlich zu kündigen. Tut er das nämlich nicht, dann kann die außerordentliche Kündigung in eine freie Kündigung umgedeutet werden und dann wird es teuer.

Wie komme ich aus dem Bauvertrag?

Die Kündigung von Bauverträgen bedarf der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigungserklärung mit einer Unterschrift versehen der anderen Vertragspartei zugehen muss. Es reicht also nicht, dem Bauunternehmer ein "Verschwinde von meiner Baustelle" entgegen zu rufen.

Wichtig ist auch, dass ihr nachweisen könnt, dass dem Bauunternehmen die Kündigung zugestellt wurde. In der Regel empfiehlt sich eine Übersendung des Kündigungsschreibens per Einwurf-Einschreiben.

Baufinanzierung kündigen? Lest hier alles zum Sonderkündigungsrecht.

Wie kann man als Auftragnehmer einen Bauvertrag kündigen?

Eine freie Kündigung der Baufirma ist nicht vorgesehen. Er kann nur aus wichtigem Grund kündigen, also wenn die Fortsetzung des Vertrags für den Auftragnehmer unzumutbar ist.

Bauherren müssen, bevor der Bauunternehmer kündigen kann, in gravierender Weise gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie

  • berechtigte Rechnungen des Bauunternehmens nicht bezahlen,
  • die Bauunternehmer beleidigen oder bedrohen,
  • nicht an dem Bau mitwirken, also beispielsweise keine erforderlichen Genehmigungen vorlegen,
  • einen Baustopp von mehr als drei Monaten anordnen.

Neben dem Anspruch auf die Vergütung der erbrachten Leistungen hat das Bauunternehmen einen Anspruch auf Entschädigung nach § 642 BGB für die Zeit bis zur Kündigung. Zudem kann es die Abnahme der bis zum Fristablauf erbrachten Leistungen verlangen. Für diese Leistungen ist der Bauunternehmer auch in der vertraglichen Mängelhaftung.

VOB Bauvertrag kündigen – worauf muss ich achten?

Einen VOB Bauvertrag kann man grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen kündigen wie einen BGB Bauvertrag. Für Auftraggeber gibt es zudem weitere zulässige Kündigungsgründe. Ihr seid unter anderem auch dann zum Rücktritt vom Bauvertrag nach VOB/B berechtigt, wenn

  • die Baufirma ihre Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt,
  • der Auftragnehmer mit seiner Leistungspflicht oder mit Mängelbeseitigungsarbeiten vor Abnahme in Verzug ist,
  • die Firma im Zuge der Auftragsvergabe Preisabsprachen mit anderen Unternehmen vorgenommen hat.

Ferner können Auftragnehmer einen VOB Bauvertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Er also beispielsweise Baupläne nicht rechtzeitig überlässt. Auch, wenn die Baustelle länger als drei Monate still steht, können beide Parteien den VOB Bauvertrag kündigen.

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Kann man einen Bauvertrag einvernehmlich aufheben?

Ja. Die einvernehmliche Vertragsaufhebung ist eine weitere Möglichkeit, einen Bauvertrag zu beenden. Manchmal wird eine solche Vertragsaufhebung auch vom Bauunternehmen angestrebt, beispielsweise wenn es wegen Personalmangel Schwierigkeiten hat, den Vertrag zu erfüllen.

Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung sollte man aber in jedem Fall in Begleitung eines Fachanwalts für Baurecht durchführen.

Achtung: Ein guter Bauvertrag vermeidet Streit im Nachhinein und es stellt sich gar nicht erst die Frage, wie man den Bauvertrag kündigen kann. Wer schlechte Verträge unterschreibt, dem ist hinterher auch von einem Anwalt nur schwer zu helfen. Bauprozesse dauern lange und sind teuer. Deshalb: Lasst euren Bauvertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt juristisch prüfen. Zudem sollte ein Bausachverständiger die Leistungsbeschreibung prüfen.

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